Vorliegen einer Einweisungsverfügung durch die jeweils zuständige einweisende Instanz.
Bei freiwilliger Elterneinweisung: das unterschriebene Einverständnis der Eltern | Inhaber oder Inhaberin des Sorgerechtes und eine Empfehlung einer stationären oder teilstationären sozialpädagogischen Betreuung durch eine in der Jugendhilfe tätige Behörde
Vorliegen einer schulpsychologischen Abklärung und Anordnung einer sonderschulischen Massnahme im Rahmen der obligatorischen Schulpflicht
Indikation für berufliche Grundbildung im Rahmen der internen Berufsbildung oder Vorliegen einer externen Tagesstruktur [externe Berufsbildung, weiterführende Schule, Berufsintegrations-massnahme]
Platzierungsbegleitung durch eine in der Jugendhilfe tätige Fachperson