Finanzierung
Die Finanzierung der einzelnen Angebote der Stiftung Juvenat erfolgt über den Tagestarif und wird durch Leistungsabgeltung der Wohnkantone gemäss der IVSE-Richtlinie sichergestellt.
Die Stiftung Juvenat bemüht sich regelmässig um den Erhalt von finanziellen Zuwendungen. Die Verwendung der Spenden erfolgt nach Bestimmungen über die Mittelverwendung des Spendenreglements der Stiftung Juvenat.
Die Schülertransportkosten im Rahmen der sonderschulischen Tagesstruktur gehören nicht zur Leistungsabgeltung und sind vom Wohnkanton zusätzlich zu garantieren.
Individuelle Nebenkosten werden zwischen der Stiftung Juvenat und den unterhaltspflichtigen Eltern | der gesetzlichen Vertretung gemäss Nebenkostenregelung vereinbart.