Anerkennung und Aufsicht
Die heilpädagogisch geführte Sonderschule ist aktuell für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche der Sekundarstufe vom Kanton Obwalden anerkannt. Für die Basistufe und für die Primarschule ist ein Antragsgesuch eingereicht worden.
Die Sonderschule wird vom Amt für Volks- und Mittelschulen [AVM] des Kanton Obwalden als heilpädagogisch geführte Sonderschule der Sekundarstufe I beaufsichtigt. In regelmässigen Abständen, in der Regel im Abstand von drei Jahren, finden Aufsichtsbesuche durch das AVM statt.
Zur Beurteilung und Qualitätsentwicklung wird die Sonderschule der Stiftung Juvenat in regelmässigen Abständen durch eine externe Stelle evaluiert. Der Evaluationszyklus wird dabei mit dem kantonalen Amt für Volks- und Mittelschulen (AVM) festgelegt.