Hausordnung
[Überprüfung erfolgt im Schuljahr 2022 | 2023]
In der Hausordnung der Stiftung Juvenat werden die Rechte und Pflichten des Zusammenlebens der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im sozial- und sonderpädagogischen Bereich schriftlich festgehalten. Darüber hinaus wird die Hausordnung durch weitere interne Grundprinzipien und Vereinbarungen der jeweiligen Wohngruppen ergänzt.
Das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft wird in der Stiftung Juvenat bewusst gestaltet. Das Zielklientel wird aktiv in die gemeinsamen Vereinbarungen mit eingebunden mit dem Ziel, den Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Grundsätze des Zusammenlebens schränken in einzelnen Situationen ein, unterstützen jedoch alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sich in der Stiftung Juvenat zurechtzufinden, ihre Wünsche und Bedürfnisse einzubringen und auf die Wünsche und Bedürfnisse anderer Rücksicht zu nehmen. Das Einhalten dieser Grundsätze erfordert daher kontinuierliche Absprachen, gegenseitige Rückmeldungen sowie eine gemeinsame Interpretation.
Die Mitarbeitenden der Stiftung Juvenat leisten kontinuierlich die erforderliche Unterstützung, damit es jedem Klienten ermöglicht werden kann, die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Für ein faires Zusammenleben und ein achtsames und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen werden folgende Werthaltungen und Grundsätze geachtet:
- Die Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln unterstützt die persönliche Entwicklung und das Erwachsenwerden.
- Als Basis positiver, persönlicher und beruflicher Entwicklung wird ein Klima der Abstinenz von allen legalen und illegalen Suchtmitteln und der Gewaltfreiheit angestrebt.
- Es wird ein wertschätzender und rücksichtsvoller Umgang miteinander gepflegt, um dadurch das Wohl und die Sicherheit jedes Klienten sicherzustellen.
- Durch Einhalten der vorgegebenen Strukturen und Abläufe erfahren Klienten Orientierung und Halt.
- Das Umsetzen gemeinsamer Vereinbarungen fördert den Vertrauensaufbau und die Zusammenarbeit.
- Das äussere Erscheinungsbild, Körperhygiene und -pflege, Haltung und Auftreten tragen zum positiven Eindruck jedes Klienten bei und unterstützen eine bewusste Beziehungsgestaltung.
Umgang mit schweren Grenzverletzungen und Aggressionen und die dazu gehörigen Vorgehensweisen werden detailliert in einem separaten Leitfaden geregelt und beschrieben.